Steuerberater Alexander Rothermel
Tax Advisor · Knittlingen
Tax Advisor · 74232 Abstatt
Lohnsteuerhilfeverein in Abstatt – Einkommensteuererklärung für Mitglieder.
VLH Beratungsstelle Sandra Bjelic – Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. is a Tax Advisor in Abstatt. VLH Beratungsstelle Sandra Bjelic – Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in Abstatt. Sie finden sie in der Burgstraße 46, 74232 Abstatt. Lohnsteuerhilfevereine unterstützen Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung – allerdings nur im gesetzlich festgelegten Rahmen. Lohnsteuerhilfevereine erstellen für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, prüfen Steuerbescheide, legen bei Bedarf Einspruch ein und beraten zu Freibeträgen, Werbungskosten und Familienleistungen. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich üblicherweise nach dem Einkommen und deckt die Beratung für das Jahr ab. Entscheidend ist die gesetzliche Beschränkung: Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hat, darf hier nicht beraten werden und benötigt eine Steuerkanzlei. Steuerberatung ist in Deutschland streng geregelt: Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dürfen nach dem Steuerberatungsgesetz im Wesentlichen nur Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer leisten. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich Mitglieder mit bestimmten Einkunftsarten beraten – im Kern Arbeitnehmer und Rentner ohne Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Wer selbstständig ist, braucht daher eine Kanzlei. Zwei Punkte sorgen regelmäßig für unangenehme Überraschungen. Erstens die Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Sie werden auf Grundlage des letzten Bescheids festgesetzt und laufen weiter, auch wenn die Geschäfte schlechter gehen – bei sinkenden Gewinnen lohnt ein Herabsetzungsantrag. Zweitens der Verspätungszuschlag nach § 152 Abgabenordnung, der bei verspäteter Pflichtabgabe grundsätzlich festzusetzen ist und pro angefangenem Monat anfällt. Beides lässt sich mit rechtzeitiger Abstimmung vermeiden. Zu den Fristen: Die pandemiebedingten Verlängerungen sind ausgelaufen, seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Regeln. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und selbst erklärt, musste die Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen; mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027, da der 28. Februar auf einen Sonntag fällt. Für den Veranlagungszeitraum 2026 gilt entsprechend der 31. Juli 2027 beziehungsweise der 28. Februar 2028 bei Beratung. Ein praktischer Hinweis zur Zusammenarbeit: Je vollständiger und geordneter die Belege, desto geringer der Aufwand – und da sich das Honorar auch am Umfang bemisst, wirkt sich das unmittelbar aus. Digitale Belegübergabe über ein Portal hat sich weitgehend durchgesetzt und erspart beiden Seiten Wege. Sammeln Sie Belege laufend statt einmal im Jahr; das reduziert Rückfragen und verhindert, dass abzugsfähige Posten untergehen. Zur Lage und Anfahrt: Abstatt liegt im Landkreis Heilbronn. Abstatt liegt verkehrsgünstig in der Region – für die jährliche Besprechung des Jahresabschlusses zählt vor allem die kurze Anfahrt. Die Kanzlei in der Burgstraße 46 ist damit eine wohnortnahe Adresse für alle, die einen Steuerberater in Abstatt und Umgebung suchen. Eine Terminanfrage ist telefonisch unter +49 1762 0007923 möglich. Ergänzende Angaben zur Kanzlei finden Sie unter https://www.vlh.de/bst/8830/. Dieser Text bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Angaben zu diesem Eintrag stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen und wurden noch nicht von der Kanzlei bestätigt; genannte Fristen und Grenzwerte geben den Stand der Erstellung wieder. Services include Einkommensteuererklärung für Mitglieder, Prüfung von Steuerbescheiden, Einspruchsverfahren, Beratung zu Werbungskosten und Freibeträgen. Compare Tax Advisor in Abstatt on Nahort, read reviews and get in touch directly — free and with no obligation.
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Burgstraße 46, 74232 Abstatt
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Einkommensteuererklärung für Mitglieder, Prüfung von Steuerbescheiden, Einspruchsverfahren, Beratung zu Werbungskosten und Freibeträgen
By phone at +49 1762 0007923 or via the enquiry form.
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